Jeder Ehrenamtler wird sich freuen: Das BMF (Bundesfinanzministerium) würdigt mit seiner Neuregelung ehrenamtli-che Tätigkeiten. Bekommt der Ehrenamtliche für seine Tätigkeit nicht mehr als 50 Euro pro Stunde beziehungsweise 17.500 pro Jahr, geht die Finanzverwaltung von einer angemessenen Vergütung aus und verzichtet auf die Zahlung von Umsatzsteuern. Es fallen keine weiteren Prüfungen an, wobei die Finanzverwaltung [...]
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